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   VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01   

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VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01 (https://dejure.org/2001,15488)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2001 - VfGBbg 28/01 (https://dejure.org/2001,15488)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 28/01 (https://dejure.org/2001,15488)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; VwGO, § 162 Abs. 3
    Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Verwaltungsprozeßrecht; rechtliches Gehör; Gegenvorstellung; Rechtswegerschöpfung; Sondervotum

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98

    Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
    Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Verfahrens ist der Beschwerdeführer gehalten, vor Anrufung des Verfassungsgerichts - über eine Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus - alle zumutbaren ihm zu Gebote stehenden prozessualen Möglichkeiten vor den Fachgerichten auszunutzen, um auf eine Beseitigung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung hinzuwirken (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. Beschluß vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 40/98 -, LVerfGE 9, 145, 147 m.w.N.).

    Indessen führt nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts die Erhebung einer Gegenvorstellung nicht zu einer Unterbrechung der (zweimonatigen) Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (vgl. Beschluß vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 40/98 -, LVerfGE 9, 145, 148).

    Der in § 45 Abs. 2 VerfGG Bbg zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges im engeren Sinne hinaus zunächst alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. Beschluß vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 40/98 -, LVerfGE 9, 145, 147 m.w. Nw.).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegt es zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen sowie einen etwa eingetretenen Grundrechtsverstoß selbst zu beseitigen (vgl. BVerfGE 47, 182 (190); 49, 252 (258); 63, 77 (79)).

    In solchen Fällen gebietet schon die Prozeßökonomie die Selbstkorrektur des Instanzgerichts anstelle des "Umweges" (BVerfGE 49, 252 (259)) über das Bundesverfassungsgericht.

  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 ff. unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 330, 371 ff.) sind hier gegeben.

    Das als verletzt gerügte grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 LV entspricht Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 85).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
    In Ausnahmefällen kann auch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe geboten sein, soweit nach der einschlägigen Verfahrensordnung bzw. Rechtsprechungspraxis die Möglichkeit einer erneuten Sachprüfung nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 69, 233, 242; 73, 322, 328 f.; BVerfG NJW 1995, 3248).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
    In Ausnahmefällen kann auch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe geboten sein, soweit nach der einschlägigen Verfahrensordnung bzw. Rechtsprechungspraxis die Möglichkeit einer erneuten Sachprüfung nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 69, 233, 242; 73, 322, 328 f.; BVerfG NJW 1995, 3248).
  • BVerfG, 24.07.1995 - 1 BvR 1822/94

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Gegenvorstellung gegen die

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
    In Ausnahmefällen kann auch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe geboten sein, soweit nach der einschlägigen Verfahrensordnung bzw. Rechtsprechungspraxis die Möglichkeit einer erneuten Sachprüfung nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 69, 233, 242; 73, 322, 328 f.; BVerfG NJW 1995, 3248).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
    Unbeschadet dessen können die besonderen Umstände des Einzelfalls - insbesondere in den Fällen der notwendigen Beiladung - eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten auch ohne Antragstellung als billig erscheinen lassen (vgl. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO Bd. II, Stand Januar 2001, § 162 Rn. 92 ff., 96 f. m.w.N.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 162 Rn. 15 Fn. 77 m.w.N.; für die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen vgl.: Bayerischer VGH, DVBl. 2000, 433 f.; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1998, 57, 58; Bayerischer VGH, NJW 1973, 2220).
  • VGH Bayern, 08.11.1999 - 27 ZB 99.32026
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
    Unbeschadet dessen können die besonderen Umstände des Einzelfalls - insbesondere in den Fällen der notwendigen Beiladung - eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten auch ohne Antragstellung als billig erscheinen lassen (vgl. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO Bd. II, Stand Januar 2001, § 162 Rn. 92 ff., 96 f. m.w.N.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 162 Rn. 15 Fn. 77 m.w.N.; für die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen vgl.: Bayerischer VGH, DVBl. 2000, 433 f.; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1998, 57, 58; Bayerischer VGH, NJW 1973, 2220).
  • VGH Bayern, 27.08.1973 - 145 I 73
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
    Unbeschadet dessen können die besonderen Umstände des Einzelfalls - insbesondere in den Fällen der notwendigen Beiladung - eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten auch ohne Antragstellung als billig erscheinen lassen (vgl. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO Bd. II, Stand Januar 2001, § 162 Rn. 92 ff., 96 f. m.w.N.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 162 Rn. 15 Fn. 77 m.w.N.; für die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen vgl.: Bayerischer VGH, DVBl. 2000, 433 f.; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1998, 57, 58; Bayerischer VGH, NJW 1973, 2220).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
    Das Gericht hat dafür zu sorgen, daß die Verfahrensbeteiligten über den entscheidungserheblichen Sach- und Streitstand im Bilde sind und sich dazu äußern können (vgl. hierzu BVerfGE 64, 135, 143 f. = NJW 1983, 2762, 2763).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93

    Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am

  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

  • BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81

    Folgen eines Verstoßes des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör -

  • OVG Niedersachsen, 27.10.1995 - 12 L 3549/95
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 178/03

    Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des

    Ob zunächst noch Gegenvorstellung zu erheben gewesen wäre (vgl. hierzu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 28/01 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 12, 146, 150 f.), kann dahinstehen, da hier geschehen.
  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04

    Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Zuständigkeit

    Grundsätzlich führt die Erhebung einer Gegenvorstellung nicht zur Unterbrechung der zweimonatigen Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 40/98 -, LVerfGE 9, 145, 148 [bezogen auf eine formlose Gegenvorstellung gegen eine den Rechtszug abschließende strafgerichtliche Entscheidung] und Beschluß vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 28/01 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 12, 146 [bezogen auf die im Verwaltungsprozeßrecht anerkannte Gegenvorstellung]).
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